Pflegemeister Frankfurt

Ihr ambulanter Pflegedienst

für den Rhein-Main-Gebiet

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ambulanter Pflegedienst
im gesamten Rhein Main Gebiet!

Die Pflegemeister-Frankfurt ist Ihr zuverlässiger und mehrsprachiger Krankenpflegedienst um die Themen der PflegeBetreuung und Begutachtung rund um die Uhr 24/7 im Großraum FrankfurtOffenbach und Rhein-Main-Gebiet. Wir bieten Patienten, die mit Verletzung oder Krankheit zu kämpfen haben, ausgezeichnete Lösungen für ambulante Pflege an. Wir erfüllen all Ihre gesundheitlichen Bedürfnisse und lassen nichts unversucht, um sicherzustellen, dass Sie dabei die bestmögliche Pflege erhalten. Mit unserer kultursensiblen Pflege bieten wir den Interessenten und Bedürftigen eine individuelle Lösung für ihre Werte sowie ihrer kulturellen und religiösen Prägung an.

Rehabitlitationstherapie

Mit unserer Rehabilitationstherapie können sich unsere Patienten zuversichtlich fühlen, dass ihren zeitnah geholfen wird, ohne ihren normalen Tagesablauf zu stören. Bei Pflegemeister-Frankfurt sind uns die Gesundheit und das Wohlergehen unserer Patienten wichtig. Deshalb bieten wir individuelle medizinische Hauspflege an, mit der sie sich schnell besser fühlen werden.

24-Stunden-Pflege

Unsere 24-Stunden-Pflege ermöglicht es uns, schnell auf eventuelle Notfälle oder Probleme zu reagieren, die sofortige Aufmerksamkeit erfordern. Bei Pflegemeister-Frankfurt bieten wir rund um die Uhr medizinische Hauspflegedienstleistungen an, um sicherzustellen, dass unsere Klienten auch die Aufmerksamkeit bekommen, die sie verdienen. Kontaktieren Sie uns noch heute und erfahren Sie, wie Sie von unserer 24-Stunden-Pflege profitieren können.

Schulung zur Medikamentengabe

Bei Pflegemeister-Frankfurt bieten wir all unseren Patienten professionelle, zuverlässige Schulungen zur Medikamentengabe an. Unsere medizinischen Hauspflegedienstleistungen berücksichtigen all Ihre individuellen Wünsche und Anforderungen und garantieren passgenaue Betreuung. Wie spät es auch sein mag, unsere zugelassenen Pflegekräfte kümmern sich immer gerne um Ihre medizinischen Bedürfnisse.

Behandlungspflege (SGB V)

Unter Behandlungspflege versteht man alle ärztlich verordneten therapeutischen Maßnahmen wie z.B.:

  • Medikamentengabe und Überwachung
  • Blutzuckermessen (intensivierte Insulintherapie), Blutdruckmessen, Gewichtsüberwachung
  • subkutane und intramuskuläre Injektionen
  • Wundversorgung
  • Überwachen/Wechseln von Infusionen
  • Portversorgung (Parenteraler Ernährung, Flüßigkeitssubstitution)
  • Tracheostomaversorgung
  • Absaugen der oberen Luftwege
  • Katheterisierung, Katheterpflege
  • Versorgung von suprapubischen Kathetern
  • Anlegen und Anziehen von Kompressionsverbänden und -strümpfen
  • u.v.m.

Grundpflege (SGB XI)

In diesem Bereich finden Sie u.a. solche Leistungen wie:

  • Körperpflege
  • Diverse Maßnahmen zur Mobilisierung und Aktivierung
  • Vorbereitung von Mahlzeiten und Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
  • Spezielle Lagerung bei der Bettlägerigkeit oder der kompletten Immobilität
  • Umfangreiche Hilfe und Unterstützung bei Ausscheidungen
  • PEG Versorgung
  • Fistel-, Stomaversorgung
  • pflegerische Betreuungsmaßnahmen

Hauswirtschaftliche Versorgung

Es bestehen viele Gründe, die für eine Unterstützung Im Bereich der Haushaltshilfe sprechen – es kann z.B. eine Krankheit sein, Pflegebedürftigkeit oder einfach ganz gewöhnlicher Zeitnot. Diese Dienstleistungen könne auch gegen Rechnung in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegeversicherung nicht greift.

Zu der sog. hauswirtschaftlichen Versorgung gehört unter anderem:

  • Einkaufen
  • Reinigung der Wohnung
  • Abfallentsorgung
  • Waschen der Wäsche
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Bügeln
  • u.v.m.

§ 45b SGB XI zusätzliche Betreuungsleistungen

Im Rahmen der zusätzlichen Betreuungsleistungen gemäß § 45b SGB XI bieten wir folgende erstattungsfähige bzw. abrechenbare Leistungen:

  • Beaufsichtigung von Pflegebedürftigen, um Angehörigen und Pflegepersonen eine notwendige Entlastung zu ermöglichen
  • Unterstützung bei einer konstruktiven Beschäftigung, wie z. B. gemeinsames Lesen, Gesellschaftsspiele, gemeinsames Betrachten von Fotos, gemeinsames Kochen / Backen o.Ä.
  • Begleitung bei Aktivitäten, wie z. B. Spazierengehen
  • Begleitung bei Unternehmungen zu Fuß, wie z. B. Einkäufen und Apothekengang, Behördenbesuch
  • Kontrollbesuche bei Hausärzten

Weitere Leistungen

Weitere unserer Leistungen der Pflegemeister-Frankfurt haben wir Ihnen unten aufgelistet und hoffen das Sie fündig werden. Wenn Sie trotzdem noch weitere Fragen zu unseren Leistungen haben sollten, zögern Sie nicht und schreiben uns an. Wir werden uns zeitnah bei Ihnen melden.

  • Parenterale Ernährung über Port
  • Tracheostomapflege
  • Intensivierte Insulin Therapie
  • Grundpflege
  • Wundversorgung
  • Kompressionsstrümpfe / Kompressionsverbände
  • Hausarztbesuche
  • Beratung
  • SGB V, SGB XI Leistungen Hauswirtschaftliche Versorgung

Informationen über die Pflegegrade

Zum Jahresbeginn 2017 sind an die Stelle der früheren drei Pflegestufen insgesamt fünf Pflegegrade getreten. Dadurch soll dem Pflegebedarf Demenzkranker und geistig Behinderter besser Rechnung getragen werden. Aufgrund dessen knüpfen die Pflegegrade nicht mehr allein, wie die bisherigen Pflegestufen, an das Ausmaß der körperlichen Einschränkungen an, sondern stellen ferner auch darauf ab, wie selbstständig die Betroffenen ihren Alltag noch bewältigen können.

Pflegegrad 1 – geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5 bis unter 27)

In den Pflegegrad 1 werden alle Menscheneingruppiert, die nur in geringem Umfang in der Selbstständigkeit beeinträchtigt sind. Der Pflegegrad 1 umfasst einen Punktewert von 12,5 bis unter 27.

Pflegegrad 2 – Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (27 bis unter 47,5)

Der Pflegegrad 2 wird allen Betroffenen zugewiesen, die erheblich in der Selbstständigkeit beeinträchtigt sind und einen Punktewert von 27 bis unter 47,5 erreichen.

Pflegegrad 3 – Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (47,5 bis unter 70)

Der Pflegegrad 3 wird anerkannt, wenn eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorhanden ist. Es muss ein Punktewert von 47,5 bis unter 70 erreicht werden.

Pflegegrad 4 – Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (70 bis unter 90)

Menschen mit schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit fallen in den Pflegegrad 4. Dieser entspricht einem Punktewert von 70 bis unter 90.

Pflegegrad 5 – Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (ab 90)

Der höchste Pflegegrad ist der Pflegegrad 5. Er wird anerkannt, wenn schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit gegeben sind und zusätzlich besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung vorliegen. Es müssen 90 Punkte oder mehr erreicht werden.

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Pflegedienst

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